Seit dem 5. Januar 2022 schränkt die neue REACH-Verordnung der EU die Nutzung bestimmter Pigmente stark ein und verbietet damit fast alle Tattoo-Farben. Warum gibt es das Verbot? Welche Farben sind betroffen? Und was sollte man noch übers Tätowieren wissen?
Die sogenannte „REACH-Verordnung“ gibt es schon seit 2007. Sie regelt die sichere Verwendung von Chemikalien in Europa und gilt als eine der strengsten Chemikaliengesetze der Welt. „REACH“ steht dabei für „Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals“, also die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie regelt auch, welche Stoffe in Haarfarben, Kosmetikprodukten und Tätowierfarben verwendet werden dürfen.
Seit Anfang Januar gibt es eine Änderung in dieser Verordnung. Es gelten damit strengere Regeln für Gemische, die bei Verfahren „für Tätowierungen oder Permanent Make-Up“ benutzt werden. Genauer gesagt: Bestimmte Stoffe dürfen nicht mehr enthalten sein oder nur noch in so geringen Mengen, dass sie quasi verboten sind. Betroffen sind auch einige Pigmente und Konservierungsmittel, die in Tattoofarben verwendet worden sind, zum Beispiel „Disperse Yellow 3″ oder „Acid Violet 17″. Auch die Konzentration von chemischen Elementen wie Blei oder Selen wurde mit der Verordnung angepasst.
Für andere Stoffe, die ebenfalls als gefährlich eingestuft worden sind, gibt es noch eine Übergangsfrist. Dazu gehören die beiden Pigmente „Blue 15:3″ und „Green 7″. Sie sind laut Amtsblatt der Europäischen Union bis zum 4. Januar 2023 von der Beschränkung ausgenommen. Für sie gebe es „keine sichereren und technisch angemessenen Alternativen“. Mit der Frist sollen Hersteller die Möglichkeit bekommen, „sicherere Alternativen zu finden“.
In der Begründung der EU-Kommission heißt es, dass beim Tätowieren oder Microblading „zwangsläufig eine Verletzung der Hautbarriere“ erfolgt. Dadurch würden die verwendeten Gemische in den Körper aufgenommen. Das Risiko dabei: „Einige dieser Stoffe haben gefährliche Eigenschaften, die ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen.“ Allerdings kritisieren Branchenverbände und Tätowierer, dass die Gefahr, die von den genutzten Stoffen ausgeht, nicht ausreichend geprüft wurde.
In einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung zu den noch erlaubten Pigmenten „Blue 15:3″ und „Green 7″ heißt es: „Das BfR kommt zu dem Ergebnis, dass die derzeit verfügbaren Daten für beide Pigmente nur eine vergleichsweise geringe Toxizität aufzeigen, die vorhandene Datenlage […] jedoch unvollständig ist, so dass eine gesundheitliche Risikoeinschätzung für die Anwendung in Tätowiermitteln für das BfR zurzeit nicht möglich ist.“ Der Bundesverband Tattoo e. V. schreibt: „Zu behaupten, man habe sich (soweit erkennbar) auf EU-Ebene auch nur im Ansatz mit den vielen wohl begründeten Einwänden von Fachwissenschaftlern auseinandergesetzt, wäre unwahr.“
Mit dieser Verordnung können so gut wie alle Tattoofarben, die bisher auf dem Markt waren, nicht mehr benutzt werden. Für nahezu alle Farben gibt es inzwischen REACH-konformen Ersatz. Einige Hersteller, wie „I am Ink“, dessen Farben wir ausschließlich benutzen, haben entsprechende Linien auf den Markt gebracht. Wir halten Euch über eventuelle neue Änderungen natürlich weiter auf dem Laufenden!